Hygienekonzept

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Dieses Konzept dient der Durchführung einer Automobil-Slalom-Veranstaltung unter Berücksichtigung der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung von medizinischen Kapazitäten zur Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

Grundlage hierfür bildet die jeweils aktuelle Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO), unter Berücksichtigung weitergehender Änderungen und Anpassungen.

Aufgrund der aktuellen Situation im Umgang mit der Eindämmung der Corona Pandemie sieht der Veranstalter unter Berücksichtigung der Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) und den Verordnungen und Erlassen des Landes Schleswig-Holstein sowie eventueller Allgemeinverfügungen des zuständigen Gesundheitsamtes nachfolgende Hygienemaßnahmen vor. Diese Hygienevorschriften des Veranstalters werden allen Teilnehmern mittels ergänzender Bestimmungen zur Durchführung der Veranstaltung bekanntgegeben und die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser durch Unterschrift bestätigt. Der Teilnehmer hat dieses verbindlich ebenfalls für seine Begleitpersonen zu bestätigen. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der Möglichkeiten des Veranstalters bestraft.
 

Grundsätzlich gilt immer:

  • Mindestabstand von 1,5 m zu möglichst jeder Person (ausgenommen Personen aus einem Haushalt, beim Essen an einem festen Sitzplatz)
  • In Innenräumen ist zu jeder Zeit eine qualifizierte Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt für alle Innenräume (Büro, Toiletten, Pavillons, etc.). Ein Innenraum ist auch ein Zelt oder Pavillon, welches an mehr als einer Seite geschlossen ist.
  • Im Freien sollte bei Unterschreitung des Mindestabstandes (1,5 m) eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In den Bereichen, bei denen eine Warteschlange besteht, ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie der Husten- und Niesetikette
  • Bei baulichen Einrichtungen wird es, sofern möglich, getrennte Ein- und Ausgänge geben. Andernfalls wird durch Ordnungskräfte sichergestellt, dass das Verlassen und Betreten von z.B. Containern nacheinander erfolgt, um enge Begegnungen zu vermeiden. An Ein- und Ausgängen und anderen prägnanten Punkten steht für alle Anwesenden Desinfektionsmittel zur Verfügung. 

Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist nur Personen gestattet, welche nachfolgende Bedingungen erfüllen:

  • Kontaktdatenerfassung (Vordrucke) oder Registrierung mittels Luca-App
  • Vorlage einer Bescheinigung negativer PCR Test nicht älter als 48 Stunden
  • Alternativ Bestätigung über negativen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • Alternativ Impfnachweis mit Erst- und Zweitimpfung
  • Alternativ Nachweis „Genesen“

 

Beachtet bitte die entsprechenden Hinweisschilder auf dem Veranstaltungsgelände.

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